§ 26 BVergG 2018 definiert den Interessenkonflikt: Mitarbeitende eines öffentlichen Auftraggebers oder einer vergebenden Stelle, die am Vergabeverfahren mitwirken oder dessen Ausgang beeinflussen…
Eine Shortlist entsteht aus einer strukturierten Vorauswahl. Sie hält fest, welche Anbieter für ein konkretes Vorhaben grundsätzlich infrage kommen – und weshalb.