Auswahlkriterien
Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit berechnen
Monatliche Abbuchungen sind Teilbeträge – Vorschreibungen auf den erwarteten Verbrauch, nicht das Endergebnis.
Von der Monatsrate zu den Gesamtkosten über die Laufzeit
Monatliche Abbuchungen sind Teilbeträge – Vorschreibungen auf den erwarteten Verbrauch, nicht das Endergebnis. Die E-Control führt in ihrem Konsumentenbereich „Teilbeträge & Jahresabrechnung“ als eigenen Punkt neben der Rechnung selbst; erst die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Verbrauch den geleisteten Zahlungen gegenüber. Die Monatsrate mit zwölf zu multiplizieren übersieht alles, was außerhalb dieser Rate liegt.
Laut durchblicker.at besteht die Stromrechnung aus vier Blöcken: Grundgebühr (fixe, jährliche Gebühr), tatsächlich verbrauchter Strom, Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben. Die Netzgebühren sind gesetzlich vorgegeben und fallen unabhängig vom Stromlieferanten an – ein Anbieterwechsel verändert sie daher nicht.
Dazu kommen Posten, die in keiner Monatsrate stehen können: einmalige Kosten wie Kaution oder Ablöse, bei bestimmten Bestandverträgen die Gebühr für Bestandverträge und auf der Gegenseite Wechselboni. Boni können nach Angaben von durchblicker.at mehrere hundert Euro betragen und werden bei Auflösung des Vertrags vor Ablauf der Bindungsfrist normalerweise rückverrechnet. Für die Gesamtkosten zählt deshalb jeder Monat der Laufzeit, nicht der erste Zahlschein.
Die Grundformel: Laufzeit, laufende Kosten und Einmalposten
Die Rechenlogik ist eine Multiplikation über die Zeit: Gesamtkosten = (laufende Kosten je Periode × Anzahl der Perioden) + einmalige Kosten − Boni und Rabatte. Entscheidend ist, alle Werte auf dieselbe Zeitspanne umzurechnen – einen Monatsbetrag auf die Zahl der Vertragsmonate, einen Jahresbetrag auf die Zahl der Vertragsjahre.
Für Strom entspricht das der Rechnung, die der VERBUND-Strompreisrechner offenlegt: Stromverbrauch multipliziert mit dem Strompreis pro kWh plus Grundpreis, und zwar zwölfmal jährlich, abzüglich energiepreisbezogener Rabatte. Die dort ausgewiesenen Preise enthalten die Umsatzsteuer, nicht aber Netzkosten und Abgaben. durchblicker.at nennt die Kurzform Stromkosten = Stromverbrauch × Strompreis (Cent/kWh).
In beiden Varianten wird die Grundgebühr je Abrechnungsperiode angesetzt, nicht einmalig. Wird die Grundgebühr nur einmal addiert, fällt die Rechnung bei mehrjähriger Laufzeit zu niedrig aus. Ein Rechnergebnis ohne Netzkosten und Abgaben ist eine Zwischensumme, nicht die Gesamtkosten über die Laufzeit.
Stromkosten: Rechnung mit und ohne Netzkosten & Abgaben
- Rechnung ohne Netzkosten & Abgaben
- Zwischensumme
- Rechnung mit Netzkosten & Abgaben
- Gesamtkosten über Laufzeit
Schritte zur Berechnung der Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit
- Laufzeit in Monaten oder Jahren festlegen
- Laufende Kosten je Periode berechnen (z. B. Stromverbrauch × Preis pro kWh + Grundgebühr)
- Einmalige Kosten hinzufügen (z. B. Kaution, Ablöse, Gebühr für Bestandvertrag)
- Boni und Rabatte abziehen – nur bei vollständiger Laufzeit gültig
- Ergebnis prüfen: Liegt es unter 25–35 Cent/kWh? Dann fehlt ein Bestandteil.
Stromvertrag als Rechenbeispiel: kWh, Grundgebühr und Netzgebühren
Für den eigenen Stromvertrag braucht es drei Zahlen: Jahresverbrauch in kWh, Arbeitspreis in Cent pro kWh und Grundgebühr. Arbeitspreis × Jahresverbrauch plus Grundgebühr je Abrechnungsperiode ergibt die Jahressumme; multipliziert mit der Zahl der Vertragsjahre ergibt sie die Laufzeitsumme. Ein Cent mehr beim Arbeitspreis bedeutet bei 3.000 kWh Jahresverbrauch 30 Euro pro Jahr.
Stromrechner fragen zusätzlich Postleitzahl, kWh/Jahr, Wohnfläche in Quadratmetern, Zahl der Personen im Haushalt und Zahl der Elektrogeräte ab, um den Verbrauch zu schätzen, wenn er nicht bekannt ist. durchblicker.at zieht für seinen Rechner den durchschnittlichen Strompreis von 18 Cent/kWh laut seinem Energiewechsel Report heran; der VERBUND-Strompreisrechner rechnet mit dem eingegebenen Verbrauch plus zwölf Grundpreisen und weist Preisinformationen zur Vertragsbindung aus.
Als Kontrollwert für das Endergebnis nennt die E-Control für Bestandskund:innen Gesamtkosten von 25 bis 35 Cent pro kWh – in dieser Zahl sind alle Bestandteile enthalten. Liegt das eigene Rechnergebnis deutlich darunter, fehlt in der Regel ein Bestandteil wie Netzkosten, Steuern und Abgaben.
Laufzeit, Bindungsfrist und Kündigung in die Rechnung einbeziehen
Die Laufzeit bestimmt den Multiplikator, und sie steckt in zwei Angaben: der Bindungsfrist, die den Rabattanspruch absichert, und der Kündigungsfrist, die festlegt, ab wann man aussteigen kann. Die E-Control führt „Laufzeit & Kündigung“, „Rücktrittsrecht“ und „Rabatte“ als eigene Themen – diese drei hängen zusammen.
Bei befristeten Wohnungsmietverträgen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss die Befristung nach Angaben der Mietervereinigung mindestens drei Jahre betragen; eine kürzere Befristung ist nicht rechtswirksam, und es entsteht automatisch ein unbefristeter Vertrag. Befristete Mietverhältnisse enden durch Zeitablauf. Wird nach Ablauf nicht verlängert oder aufgelöst, geht der Vertrag in eine auf drei Jahre befristete Mietdauer über; wird danach neuerlich nicht verlängert oder aufgelöst, wird er stillschweigend unbefristet. Diese Verlängerungsautomatik verlängert die Rechenperiode, auch ohne dass jemand neu unterschreibt.
Beim Abschluss rät die Mietervereinigung, ein Anbot immer zu befristen und zwar kurz – zwei Tage oder kürzer. Wird das Anbot am selben Tag innerhalb von 24 Stunden unterzeichnet, an dem die Wohnung erstmals besichtigt wurde, besteht ein schriftliches Rücktrittsrecht; die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche ab Unterzeichnung und erlischt spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Wird ein Vertrag vor Ablauf der Bindungsfrist aufgelöst, werden gewährte Rabatte normalerweise rückverrechnet, wodurch die Gesamtkosten nachträglich steigen.
Verlängerung von befristeten Mietverträgen nach Ablauf
- Keine Verlängerung → automatische Verlängerung um 3 JahreStillschweigende Verlängerung
- Weitere Nicht-Verlängerung → Vertrag wird unbefristetUnbefristeter Mietvertrag
Einmalige Kosten und laufende Nebenkosten ergänzen
Einmalposten stehen in keiner Monatsrate. Die Mietervereinigung führt eine Fristenübersicht „von A wie Ablöse bis V wie Vertragserrichtungskosten“. Zur Ablöse hält sie fest: Als Vormieter kann man für bauliche Investitionen in eine Mietwohnung oder für Möbel mit einem Neumieter eine Ablöse vereinbaren; wer zu viel verlangt, muss mit einem Ablöseverfahren rechnen, und der Rückforderungsanspruch besteht zehn Jahre lang.
Die Gebühr für Bestandverträge beträgt nach den Informationen auf usp.gv.at im Allgemeinen 1 Prozent, bei Jagdpachtverträgen 2 Prozent der Bemessungsgrundlage; diese berechnet sich aus dem Jahreswert der wiederkehrenden Entgelte mal Dauer zuzüglich der einmaligen Leistungen. Wohnraummieten sind von der Gebührenpflicht befreit, ebenso Bestandverträge, bei denen der maßgebliche Wert 150 Euro nicht übersteigt; Pachtverträge fallen nicht unter die Befreiung. Gebührenpflicht besteht nur, wenn eine Vertragsurkunde vorliegt.
Zum Entgelt zählen laut usp.gv.at alle einmaligen und wiederkehrenden Leistungen – Miete, Betriebskosten, Kosten für Warmwasser und Beheizung, Versicherung des Bestandobjekts; als einmalige Leistungen kommen insbesondere Investitionsablösen und Baukostenbeiträge in Betracht. Daraus ergibt sich das Prüfschema für die Laufzeitrechnung: Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten laufen über die gesamte Vertragsdauer weiter und sind mitzurechnen. Die Betriebskostenabrechnung nach dem MRG bzw. WGG ist nach Angaben der Mietervereinigung spätestens zum 30. Juni zu legen, die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung binnen sechs Monaten.
Boni und Rabatte richtig saldieren
Wechselboni können nach Angaben von durchblicker.at mehrere hundert Euro betragen; derselbe Anbieter bewirbt ein Sparpotenzial von bis zu 338 Euro, das sich mit dem Tarifrechner erzielen lässt. Der VERBUND-Strompreisrechner zieht energiepreisbezogene Rabatte von der Summe aus Verbrauchskosten und zwölf Grundpreisen ab. Boni senken also die Gesamtkosten – aber nur unter Bedingungen.
Diese Bedingung ist die Bindungsfrist: Bei Auflösung des Vertrags vor Ablauf der Bindungsfrist werden Rabatte normalerweise rückverrechnet. In einer vorsichtigen Rechnung setzt man den Bonus daher nur dann voll an, wenn der Vertrag tatsächlich über die gesamte Laufzeit läuft. Wer einen Wechsel innerhalb der Bindungsfrist erwägt, rechnet besser mit dem Preis ohne Bonus und prüft, ob der neue Tarif den Wegfall des Bonus über die Restlaufzeit ausgleicht. durchblicker.at empfiehlt, den Stromvertrag jährlich zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln.
Rückverrechnung von Rabatten bei vorzeitiger Kündigung
- Pro
- Günstigerer Preis während der Bindungsfrist
- Con
- Rabatt wird rückverrechnet, wenn Vertrag vor Ablauf gekündigt wird
Angebote vergleichen und Abrechnung nachprüfen
Vergleichbar werden Angebote nur bei identischem Verbrauch (kWh pro Jahr), identischer Laufzeit und identisch abgegrenzten Preisbestandteilen – also mit oder ohne Netzgebühren, Steuern und Abgaben, mit oder ohne Bonus. Der VERBUND-Strompreisrechner weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Preisdarstellung unverbindlich und rein informativ ist; solche Ergebnisse sind der Ausgangspunkt, nicht der Abschluss der Rechnung.
Für die Kontrolle gibt es in Österreich mehrere Anlaufstellen. Der Rechner von durchblicker.at verlangt Postleitzahl und kWh/Jahr, akzeptiert auch die hochgeladene letzte Stromrechnung und gibt an, einen Wechsel in zwei bis drei Minuten abzuwickeln. Die E-Control führt als Regulierungsstelle einen Strom- und Gaspreismonitor, eine Anleitung „Rechnung selbst prüfen“ sowie Themen zu Laufzeit, Kündigung, Rabatten und Teilbeträgen; dort sind auch Beratungsstellen und Überbrückungshilfe gelistet. Die Arbeiterkammer bietet Mieterberatung und einen Mietencheck, die Mietervereinigung eine Fristenübersicht im Mietrecht – relevant, wenn Kaution, Betriebskosten, Befristung und Ablöse in eine Wohnungskostenrechnung über die Laufzeit einfließen.
Prüfliste für die Gesamtkostenrechnung über die Laufzeit
- Identischer Jahresverbrauch (kWh) für alle Angebote
- Gleiche Laufzeitangabe (Jahre/Monate)
- Preise inklusive Netzgebühren, Steuern und Abgaben
- Bonuses nur berücksichtigen, wenn Vertrag bis Ende läuft
- Einmalige Kosten wie Ablöse oder Gebühren für Bestandverträge hinzurechnen
